01.04.2010
Gut gemeint überfahren
"Ich hab's doch nur gut gemeint". Alle kennen diesen Satz, haben ihn selber schon gesagt oder gehört. Er ist das Eingeständnis eines eigenen Irrtums und erzeugt bei allen Betroffenen zweischneidige Gefühle. Die Aussage versucht, den eigenen Fehler jemand anderem in die Schuhe zu schieben. Dieser antwortet unter dem Druck des Anstandes, da er mittelbar verpflichtet wird, für die Überheblichkeit des Gutmeinenden, Verständnis zu zeigen. Ein feines Spiel. Einer bestimmt, dass sich ein anderer an etwas zu freuen habe oder beschliesst jemandes Hilfsbedürftigkeit. Ohne jede Abklärung beginnt er mit der Umsetzung, handelt unaufgefordert für den anderen oder in dessen Namen. Glückspiel mit Gefühlen und Vorstellungen. Fehlgriff. Er hatte es gut gemeint. Nun muss er eingestehen, dass er sich mit seiner selbstbezogenen Sicht über den anderen Menschen erhoben hatte und ihn ohne Achtung überging. Die Wut des so Beschenkten ist berechtigt. "Ich habe es gut gemeint" ist ein Entschuldigungssatz. Demnach hat der Gutmeinende die Abgrenzungen des Beschenkten hinzunehmen, da sein eigenes Verhalten sie beide in die Patsche ritt. Meistens aber geschieht das Gegenteil: Der gut gemeint Beschenkte wird für seine Ablehnung der Hochmut bezichtigt, während der anmassend Gutmeinende getröstet wird. Ein feines Spiel, wahrhaftig, ein feines Spiel. Und es ist weit verbreitet.